Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

RUL AG Verkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und Annahmeerklärungen der RUL AG über den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen („Vertragsgegenstand“) an Kunden sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über andere Bedingungen vor.

RUL AG behält sich das jederzeitige Recht vor, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende und auf der Unternehmenswebsite publizierte Version der AGB (auf Deutsch).

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware bzw. Dienstleistung erwerben zu wollen. Angebote und Erklärungen der RUL AG dienen lediglich der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. 

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail) der RUL AG oder durch die tatsächliche Ausführung der Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung.

2.3 Die Darstellung der Produkte auf der Website der RUL AG stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. 

2.4 Alle Angebote sind gültig solange der Vorrat reicht. Falls uns der Lieferant trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit der bestellten Ware beliefert, sind wir ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

3. Lieferung und Verzug

3.1 Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. 

3.2 Nutzen und Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware zum Versand bereit ist. Folglich trägt RUL AG nicht das Transportrisiko. 

3.3 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der RUL AG liegen, verlängern sich Lieferfristen angemessen. 

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro/Schweizer Franken und sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung werden separat berechnet. 

4.2 RUL AG hat das Recht, die online angegebenen Preise jederzeit unangekündigt und ohne nähere Erläuterung anzupassen. Für die Berechnung der Preise gilt der Zeitpunkt der Bestellung auf der Website. 

4.3 Zahlungen sind ohne anderslautende Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden ohne Mahnung Verzugszinsen fällig. 

4.4 RUL AG ist berechtigt, Mahngebühren in Höhe von CHF 30 und einen Verzugszins von 5% p.a. zu verlangen.

4.5 Bei Verzug des Kunden kann RUL AG die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann RUL AG vom Vertrag zurücktreten.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RUL AG. 

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von RUL AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er RUL AG mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentliche Register gemäss den gesetzlichen Vorschriften einseitig vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. 

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor vollständiger Bezahlung zu verpfänden oder zu veräußern.

 

6. Rücktrittsrecht

6.1 Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, namentlich Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Konkurs, Tod sowie die Einleitung von bedeutenden Betreibungen, die Führung von grossen Prozessen usw. berechtigen RUL AG entschädigungslos zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Allfällige Guthaben von RUL AG werden sofort zur Zahlung fällig.

6.2 Höhere Gewalt, namentlich Pandemie und Epidemie, Streik, Betriebseinstellung, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und nicht im Einflussbereich von RUL AG stehende Ereignisse entbinden RUL AG von der Erfüllung im Falle einer Lieferungsmöglichkeit. Der Kunde hat diesfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz.

6.3 Vom Kunden bestellte Artikel und Spezialausführungen, welche sich bereits in der Produktion befinden, können nicht mehr annulliert werden. Solche Artikel müssen vom Kunden bezogen und bezahlt werden.

 

7. Garantie und Haftung

7.1 RUL AG gewährt eine Garantie für Mängel der gelieferten Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferdatum. 

7.2 Die Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen.

7.3 Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.

7.4 Die Beschaffenheit der Ware ist unmittelbar nach deren Erhalt resp. nach Abnahme des Werkes zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, sind innert drei Tagen seit Lieferung oder seit Erbringung der Dienstleistung schriftlich gegenüber RUL AG zu rügen, andernfalls der Garantieanspruch gänzlich dahinfällt. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung der RUL AG schriftlich mitgeteilt werden. Mangelhafte Ware darf nicht weiterverwendet werden, andernfalls sie als genehmigt gilt. Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungspflicht wird jede Haftung abgelehnt.

7.5 RUL AG ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerungen, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. 

7.6 Allfällige Nach- oder Mehrarbeiten sowie zusätzliche Ausgaben und Spesen, die aus der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, werden separat vergütet.

7.7 Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen kann RUL AG wählen, ob sie die mangelhafte Ware auf eigene Kosten ersetzt oder repariert, eine Preisminderung gewährt oder den Kauf rückgängig macht. Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Für Produkte gelten ausschliesslich die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten und sind gegenüber diesen geltend zu machen; die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind diesbezüglich vollumfänglich wegbedungen.

 

8. Datenschutz

Für den Abschluss, die Abwicklung oder die Beendigung eines Vertrages sind folgende Daten erforderlich: Namen, Rechnungs- und Lieferanschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungs- und Bezahldaten, Telefonnummer etc.  Angaben zur Lieferschrift des Kunden kann RUL AG zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages an ein von ihr beauftragtes Unternehmen weitergeben.

8.1 RUL AG überprüft die Bonität des Kunden. Zu diesem Zweck übermittelt RUL AG an kooperierende Unternehmen folgende Datenarten: Namen, Anschrift, Telefonnummer. 

8.2 Dem Kunden steht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit der durch RUL AG verarbeiteten personenbezogenen Daten zu. Weitere Informationen finden sich unter den Datenschutzerklärungen von RUL AG (RUL AG (rul-ag.ch).

 

9. Sonstiges

9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. 9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

10. Anwendbares Recht

10.1 Diese AGB sowie sämtliche Verträge mit RUL AG unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) und der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht.

 

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der RUL AG. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder anderen Verträgen mit RUL AG ist Andelfingen. Es steht RUL AG frei, den Kunden an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung zuständigen Gericht zu belangen.